Befund: Gewalt

Sie sind in der Gesundheitsversorgung tätig und mit Menschen konfrontiert, die möglicherweise Opfer von Gewalt sein könnten? Diese Online-Hilfe für das Erkennen und die gerichtsverwertbare Dokumentation von (körperlichen) Folgen von Gewalt bietet Ihnen schnellen Zugang zu relevanten Informationen, aber auch die Möglichkeit, sich Detailwissen anzueignen.

Die gerichtsverwertbare Dokumentation körperlicher Folgen von Gewalt kann Betroffenen weiterhelfen. Sie kann gerichtliche Verfahren und Entscheidungen über Entschädigungsleistungen erleichtern.

Erklärfilm

Was haben Gesundheitsberufe mit häuslicher oder sexueller Gewalt zu tun? S.I.G.N.A.L hat zu dieser Frage einen Erklärfilm erstellt, der in 3 Minuten beschreibt, was zu tun ist.

Empfehlungen der DGRM

Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin hat Empfehlungen für die Untersuchung von Gewaltopfern (Erwachsene und Kinder) herausgegeben. Beide Veröffentlichungen sind in der Zeitschrift Rechtsmedizin erschienen.

Leitlinien der WHO zur Versorgung bei Partnergewalt

Im November 2014 hat die Weltgesundheitsorganisation das Handbuch "Gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Gewalt in der Paarbeziehung oder sexuelle Gewalt erfahren" veröffentlicht. S.I.G.N.A.L. e.V. erhielt die Berechtigung für die Übersetzung und den Druck einer deutschen Fassung des Handbuchs. Finanziert wurde das Projekt vom Bundesministerium für Gesundheit.

Das Handbuch erklärt in einfachen Schritten wie Frauen nach sexueller oder Partnergewalt versorgt werden können und wie die weitere Versorgung gestaltet werden kann. Ergänzt wird es durch praxisnahe Arbeitshilfen wie Ablaufdiagramme, Checklisten und Formulierungsvorschläge.

Das englische Original, sowie Infografiken und ein Experteninterview findet sich auf den Seiten von S.I.G.N.A.L. e.V.

Istanbul Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Dieser 2011 ausgearbeitete völkerrechtliche Vertrag schafft verbindliche Rechtsnormen. In Deutschland ist die Konvention am 1.2.2018 in Kraft getreten.

In Artikel 25 ist dort geregelt: "Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung und sexueller Gewalt in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern medizinische und gerichtsmedizinische Untersuchungen, Traumahilfe und Beratung anzubieten."

Die Umsetzung dieser Regelungen in Deutschland ist in den einzelnen Bundesländern derzeit sehr unterschiedlich weit. Eine flächendeckende Versorgung mit solchen Einrichtungen, die tatsächlich leicht zugänglich sind, ist derzeit (Stand Juni 2019) nicht gegeben.

Vordrucke für die gerichtsverwertbare Dokumentation

In vielen Bundesländern wurden Formulare für die gerichtsverwertbare Dokumentation von Befunden nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt entwickelt, die z. B. über die Homepage der jeweiligen Ärztekammer, des jeweiligen Landes-Ministeriums oder bei Institutionen aus dem Hilfebereich (z. B. Frauennotruf) abgerufen werden können. Diese unterscheiden sich in Details. Sie sind nicht daran gebunden, die Vordrucke Ihres Bundeslandes zu benutzen.

Für den Schnellzugriff bieten wir Ihnen hier die Vordrucke aus Hessen an. Sie wurden multidisziplinär erarbeitet und in der Praxis erprobt. Teils wurden sie vorab wissenschaftlich validiert, teils nach der Praxiseinführung evaluiert.

Bei multiplen Verletzungen unterschiedlichen Alters und besonders bei Gewaltanwendung gegen den Hals ist ein rechtsmedizinisches Konsil anzuraten. Alle Institute der Rechtsmedizin bieten dies an.

In Niedersachsen und Bayern (remed) stehen für Ärztinnen und Ärzte des jeweiligen Bundeslandes gesicherte Online-Portale der Rechtsmedizin zur Verfügung, über die unklare Befunde mit einem Verdacht auf Kindesmisshandlung abgeklärt werden können.