Spurensicherung

Spurensicherungsmaßnahmen sollten ärztlicher- oder pflegerischerseits nur dann vorgenommen werden, wenn eine polizeiliche Spurensicherung nicht vorgesehen ist, nicht zeitnah erfolgen kann oder wenn anstehende medizinische Notfallmaßnahmen ein Abwarten nicht zulassen.

Um eine Kontamination des zu sichernden Spurenmaterials zu vermeiden, müssen bei der Spurensicherung stets Handschuhe und Mundschutz getragen werden. Das gewonnene Spurenmaterial muss ausreichend beschriftet werden: mindestens Name, Datum und Entnahmestelle. Die Spurensicherung muss vor Reinigung oder Desinfektion erfolgen!

Sicherung von DNA-fähigem Material

Bei Antragungen von Fremdblut, Speichel, Sperma oder nach sehr intensivem Haut-zu-Haut Kontakt (z.B. nach Gewalteinwirkung gegen den Hals bei Würgen) muss schnellstmöglich vor weiterer Spurenkontamination oder Reinigung eine Sicherung des Materials erfolgen. Hierzu wird das betroffene Hautareal großflächig und mit stärkerem Druck mit einem zuvor einzelverpackten Wattestäbchen abgerieben.

Bild: Abrieb von der Haut

  • Ein Abrieb von Schleimhäuten (z.B. Vagina) kann mit einem trocknen Wattestäbchen erfolgen.
  • Vor einem Abreiben von der Haut ist das Wattestäbchen leicht (!) anzufeuchten.

Bild: anfeuchten des Tupfers

In beiden Fällen müssen die Proben nach Entnahme so gelagert werden, dass eine Trocknung der Wattestäbchen möglich ist (Lagerung unter Luftzufuhr an sicherer Stelle).

Optimalerweise sollten hierfür speziell zur Verfügung stehenden Wattestäbchen in dazu gehörigen Röhrchen mit einer luftdurchlässigen Membrane genutzt werden (z.B. Forensic Swabs).

Bild: trocknen des Stieltupfers

Sicherung von Faserspuren

Kommt ein Abrieb von Textilien oder anderen faserhaltigen Gegenständen (Seil o.ä.) an der Haut in Betracht, so können Faserspuren notfalls durch ein Abkleben der betroffenen Körperregion mit transparentem Klebefilm erfolgen. Der Klebefilm wird nach dem Abnehmen von der Haut auf unbenutztes, weißes Papier gesichert. Beschriftungen der Klebestreifen hinsichtlich der Probenregion sind vorzunehmen.

Sicherung von Bekleidung

Kommt Bekleidung als Spurenträger in Betracht, so muss diese gesichert und geeignet verwahrt werden. Die Bekleidungsgegenstände müssen getrennt in Papiertüten asserviert werden, diese werden locker verschlossen. Eine Verwahrung sämtlicher Bekleidungsgegenstände in einem Behältnis führt zur Spurenkontamination der Bekleidungsstücke untereinander! Bei Verwahrung in einem geschlossenen Plastikbeutel können die Gegenstände nicht trocknen und eine Auswertbarkeit eventueller Spuren kann erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Im Rahmen von Sexualdelikten ist auch an die Asservierung von getragenen Hygienegegenständen (Tampons, Binden oder Slipeinlagen) zu denken. Auch diese sollten in locker verschlossenen Papiertüten verwahrt werden.