Verletzungen dokumentieren

Eine ärztliche Dokumentation der Verletzungen, die vor Gericht verwertbar ist, erleichtert der geschädigten Person, juristische Schritte gegen die verursachende Person einzuleiten. Das kann z.B. in Fällen familiärer Gewalt/Partnergewalt der Einstieg in den Ausstieg aus einer Gewaltgeschichte sein. Das kann in allen Fällen von Gewalt helfen, Ansprüche geltend zu machen und die verursachende Person zur Rechenschaft zu ziehen. Es kann Geschädigten Mut machen und damit eine Chronifizierung von Gewaltfolgen weniger wahrscheinlich machen.

Die meisten Ermittlungsverfahren werden aufgrund einer mangelnden Beweislage eingestellt. Gerichtsverwertbar dokumentierte Befunde können als Beweismittel dienen und zur Klärung des Sachverhaltes beitragen (Wieners al al. 2012).

Als schnelle Hilfe für die Praxis finden Sie hier einen Basisdokumentationsbogen für Verletzungen und eine Datei mit weiteren Erläuterungen und Hinweisen zum praktischen Vorgehen bei der Untersuchung.

Bei der Dokumentation von Verletzungen muss folgendes beachtet werden: Nur eine beschreibende, objektive Befunddokumentation erlaubt eine spätere neutrale, rekonstruktive und gutachterliche Bewertung der Verletzungen durch hierin erfahrene Personen (z.B. Ärztinnen und Ärzte für Rechtsmedizin). Daher ist eine beschreibende Befunddokumentation aller Verletzungen und Begleitverletzungen (nicht nur der medizinisch relevanten) wichtig. Eine interpretatorische Darstellung ist für spätere Beurteilungen häufig nicht verwertbar. Zudem können anfängliche oder voreilige  Fehlinterpretationen z.B. zu polizeilichen Fehleinschätzungen mit ernsthaften Folgen  für Geschädigte und Beschuldigte führen.

Die Beschreibung der Verletzungen sollte immer folgende Punkte beinhalten:

  • Größe (ggf. auch Tiefe)
  • Farbe
  • Form (ggf. auch Anordnung zu anderen Verletzungen)
  • Lokalisation (Körperregion und Seite).

Vordrucke für die gerichtsverwertbare Dokumentation

In vielen Bundesländern wurden Formulare für die gerichtsverwertbare Dokumentation von Befunden nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt entwickelt, die z.B. über die Homepage der jeweiligen Ärztekammer, des jeweiligen Landes-Ministeriums oder bei Institutionen aus dem Hilfebereich (z.B. Frauennotruf) abgerufen werden können. Sie unterscheiden sich in Details. Sie sind nicht daran gebunden, die Vordrucke Ihres Bundeslandes zu benutzen.

Für den Schnellzugriff bieten wir Ihnen hier die Vordrucke aus Hessen an: zu körperlicher Gewalt, zu sexualisierter Gewalt, für die zahnärztliche Versorgung und für auffällige und ungeklärte Befunde bei Pflegebedürftigen.

Bei multiplen Verletzungen unterschiedlichen Alters und besonders bei Gewaltanwendung gegen den Hals ist ein rechtsmedizinisches Konsil anzuraten. Alle Institute der Rechtsmedizin bieten dies an. In Niedersachsen (Forensikon) und Bayern (remed) stehen für Ärztinnen und Ärzte des jeweiligen Bundeslandes gesicherte Online-Portale der Rechtsmedizin zur Verfügung, über die unklare Befunde mit einem Verdacht auf Kindesmisshandlung abgeklärt werden können.