Was sollten Sie im Gespräch beachten?

  • Sprechen Sie die Patientin/den Patienten nicht im Beisein einer Begleitperson auf das Thema an, es könnte die Täterin/ der Täter sein.
  • Sorgen Sie für eine ruhige, ungestörte Gesprächsatmosphäre.
  • Hören Sie zu, ohne zu urteilen.
  • Unterstützen Sie das Gespräch, indem Sie bspw. zustimmend nicken oder durch Bemerkungen wie „Mmh“, „Ach, ja“ oder „Verstehe“.
  • Machen Sie deutlich, dass Gewalt eine Verletzung der Menschenrechte bzw. einen Straftatbestand darstellt und die Patientin/der Patient nicht verantwortlich dafür ist.
  • Respektieren Sie, wenn die Patientin/der Patient nicht bzw. noch nicht über die erlebte Gewalt sprechen kann.

Die richtigen Worte finden

  • Verwenden Sie eine klare, verständliche Sprache, die dem Alter, dem Bildungsstand und dem kulturellen Hintergrund der Patientin bzw. des Patienten angemessen erscheint.
  • Verzichten Sie weitgehend auf Fachbegriffe.
  • Bei Patientinnen und Patienten mit geringen Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, dass eine neutrale Person übersetzt. Am besten eignen sich speziell für den Gesundheitsbereich geschulte professionelle Dolmetscher (Dolmetscher-Dienste sind bei beim Bundesverband der Dolmetscher zu recherchieren).
  • Um sich mit gehörlosen Patientinnen und Patienten zu verständigen, steht ein kostenfreier Gebärdendolmetscher-Dienst nach § 17 SGB I unter
    http://gl-kom.de/gsd-vermittlung.html zur Verfügung.

Verdacht auf Kindesmisshandlung

Bevor Sie einen Verdacht bei den Sorgeberechtigten ansprechen, kann es ggf. notwendig sein, zunächst den Schutz des Säuglings bzw. Kindes sicherzustellen. Wenn Sie unsicher über das weitere Vorgehen sind, besteht die Möglichkeit, Rücksprache mit dem Jugendamt zu halten (siehe Kindeswohlgefährdung).

Wenn Sie unsicher in der Beurteilung von Befunden sind, besteht die Möglichkeit, mit einem rechtsmedizinischen Institut Kontakt aufzunehmen. Es besteht auch die Alternative einer rechtsmedizinischen Untersuchung.

Im Gespräch mit den sorgeberechtigten Personen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • sachliche Konfrontation mit dem Befund
  • keine Vorwürfe bzw. Schuldgefühle erzeugen
  • Unterstützung anbieten! (§ 2 Abs. 1 BKiSchG)
  • Neutralität bei Partnerschaftskonflikten wahren
  • Eltern/Sorgeberechtigte in nächste Schritte einbeziehen

Im Gespräch mit dem Kind achten Sie bitte auf eine einfühlsame Kommunikation und vermeiden Suggestion. Führen Sie keine Untersuchung gegen den Willen des Kindes durch. Vermeiden Sie eine "Vernehmung" zu Abläufen.

Fragen Sie nach Geschwisterkindern und untersuchen Sie ggf. auch diese.

Gewaltverdacht gegenüber Pflegebedürftigen

Wenn Sie eine pflegebedürftige Person nach ihren Gewalterfahrungen fragen möchten, beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:

  • Häufig sind ältere Menschen in ihrer Mitteilungs- und Orientierungsfähigkeit eingeschränkt. Die Schilderungen sind nicht immer zusammenhängend, mitunter sogar widersprüchlich.
  • In der Regel sind zu Pflegende nicht allein zu Hause bzw. werden in die Praxis oder Klinik begleitet. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Gesprächs, wenn Sie einmal mit der Person alleine sind. Schaffen Sie dafür Vorwände.
  • Pflegebedürftige stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis. Sie könnten weitere Übergriffe oder der Verlust der gewohnten Umgebung befürchten, wenn Gewalt oder Vernachlässigung thematisiert werden.
  • Ist die Lebens- und Familiengeschichte gewaltgeprägt, nimmt die pflegebedürftige Person aktuelle Geschehnisse evtl. gar nicht mehr als Gewalt wahr.
  • Wenn Sie vermuten, dass Gewalt in einer Pflegebeziehung aus Überforderung oder Unwissen heraus entsteht, sprechen Sie mit den Pflegenden über deren Situation und Möglichkeiten der Entlastung oder Hilfe. Beschreiben Sie dabei Ihre Beobachtungen möglichst konkret und ohne Wertung oder Anklage.