Bissverletzungen

Durch Menschen verursachte Bisswunden werden im forensischen Kontext z.B. bei körperlichen Auseinandersetzungen als Abwehrverletzungen („Abwehrbiss“), Kindesmisshandlungen, häuslicher Gewalt oder Sexualdelikten beobachtet. Nicht selten werden Kinder auch von anderen Kindern im kindlichen Spiel oder Streit gebissen.

Eine Unterscheidung zwischen Bissen durch Erwachsene und Kinder ist aufgrund der Größe der Bissspur möglich. Eine Abgrenzung von Bissverletzungen durch Tiere kann anhand der andersartigen Gebissform, der häufigen Hautperforationen, oft größeren Defekten und durch die scharfe Eckzähne erfolgen.

Menschenbisse verursachen Impressionen sowie Schürf- oder Quetschwunden, teilweise mit Unterblutungen, gelegentlich auch Hautperforationen. Sie imponieren auf der Haut meist als geformte Verletzungen mit einer kreisförmigen, perlschnurartigen Rötung („Bissring“), teils mit epidermalen Verletzungen und einer zentralen Aufhellungszone. Bei saugenden Bissen können zudem „knutschfleckartige“ Einblutungen innerhalb des Bissrings entstehen.

Bild: Bissverletzung

Spurensicherung

Auf Grund des Speichelkontakts ist bei Bissen auf unbekleideter Haut an Abstriche für eventuelle Untersuchungen auf DNA zu denken. Hierzu wird das betroffene Hautareal mit stärkerem Druck mit einem zuvor einzelverpackten, leicht angefeuchteten Wattestäbchen abgerieben. Weiterhin sollte ggf. eine Asservierung der über der betroffenen Körperregion getragenen Bekleidung erfolgen.

Dokumentation

Eine gut dokumentierte Bisswunde kann anhand ihrer charakteristischen Konfiguration zur Identifizierung des Täters beitragen. Es sollte immer eine Fotodokumentation senkrecht zur Hautoberfläche und mit Maßstab erfolgen.

Infektionsprophylaxe

In Abhängigkeit von Faktoren, die ein Übertragungsrisiko erhöhen (blutende Verletzung, bekannte Erkrankung des Beschuldigten, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) sowie des Impfstatus (Hepatitis B, Tetanus) muss eine Beratung hinsichtlich der Möglichkeit einer Postexpositionsprophylaxe (Hepatitis B, HIV) und einer Impfung erfolgen und diese ggf. eingeleitet werden. Die Erhebung des sog. Nullstatus (Infektionsstatus zum Untersuchungszeitpunkt) sollte in jedem Fall angeboten werden.

Im Falle einer Hautperforation ist zudem eine antibiotische Behandlung zu erwägen, da von Bissverletzungen eine hohe Infektionsgefahr ausgeht.