12-Monats Prävalenz bei Erwachsenen

Die repräsentative Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) liefert erstmals Daten zu körperlichen und psychischen Gewaltwiderfahrnissen Erwachsener in Deutschland. Danach geben 4,8% der 18 bis 64jährigen an, in den letzten 12 Monaten körperliche Gewalt erfahren zu haben und 18,7% psychische Gewalt. Sexualisierte Gewalt wurde nicht erfragt. Körperliche Gewalt widerfuhr nach den Selbstangaben häufiger jüngeren Erwachsenen (12,5% der 18-29 jährigen Befragten) und Erwachsene mit niedrigem sozialen Status (7,9%). 72,5% der Betroffenen von körperlicher Gewalt gaben eine starke oder sehr starke Beeinträchtigung des Befindens durch die Gewalterfahrung an (Schlack et al. 2013). Die Schwere der Gewalt und das Auftreten von Verletzungen wurde nicht erfragt.

Auf Einwohnermelderegistern basierende Repräsentativstudien erfassen Opfer schwerer Gewalt allerdings oft nicht, weil diese die Teilnahme an solchen Befragungen eher ablehnen und häufiger institutionell untergebracht oder wohnungslos sind und deshalb nicht berücksichtigt werden. Ein Selektionsbias kann vermutet werden.

Verlässliche Daten fehlen häufig

Die Polizeistatistik liefert sogenannte Hellfelddaten. Das sind Daten über die polizeilich registrierten Fälle von Gewalt. Diese sagen nur sehr wenig über das reale Gewaltgeschehen, da gerade Fälle von familiärer Gewalt und Partnergewalt nur selten angezeigt werden. Unabhängig von der Art der Gewalterfahrung, dem Geschlecht und dem Alter der Betroffenen wenden sich deutlich mehr Personen, denen Gewalt widerfahren ist, unmittelbar nach einer Tat an die Gesundheitsversorgung als an die Polizei (Grundel et al. 2012).

Für Bevölkerungsgruppen aussagefähiger sind repräsentative Dunkelfeldstudien. Diese liegen aber in Deutschland nicht für alle Gewaltformen und Gewaltkontexte vor. Gerade Menschen mit besonders hohen Risiken sind für Dunkelfeldforschungen nur schwer zugänglich. Das sind Menschen in starker Abhängigkeit von anderen aufgrund ihres Alters oder kognitiver und körperlicher Einschränkungen sowie Menschen in sozial schwierigen Lagen.

Für die Gesundheitsversorgung besonders interessant sind Daten zur Häufigkeit von Gewalterfahrungen unter den Patientinnen und Patienten. Am Beispiel von Notaufnahmen können die methodischen Schwierigkeiten gut gezeigt werden: In den Datenbanken der Cochrane Library, Embase, Medline, Social Science Citation Index und Arts and Human Citation Index wurde standardisiert nach Studien zu Gewalterfahrungen von Patientinnen und Patienten in Notaufnahmen recherchiert. Acht Studien aus Großbritannien, Schweiz, USA, Brasilien und Deutschland aus den letzten zehn Jahren konnten identifiziert werden. Die Akutprävalenz behandlungsbedürftiger Gewaltfolgen lag in den Studien zwischen unter 1% und 13,1%. Ausschlaggebend für die Streuung waren die unterschiedlichen Studiendesigns (Sekundärdatenanalysen elektronischer Patientendaten versus Direktbefragungen von Patientinnen und Patienten), aber auch die unterschiedliche Einbettung der Notaufnahmen in urbane oder rurale Umgebungen (Grundel et al. 2012).

Für Deutschland und die Schweiz kann auf Basis von fünf Studien unterschiedlichen methodischen Vorgehens (Brzank et al. 2005 Hofner et al. 2005 Kühne 2007 Süße 2008 Grundel et al. 2012) eine Akutprävalenz in Notaufnahmen von mindestens 3% angenommen werden.

Wem widerfährt welche Gewalt?

Jeder Mensch kann unabhängig von Alter, Bildung, Religion und Kultur von Gewalt betroffen sein. Zwar gilt Armut als Gewaltrisiko, aber für Gewalt gegen Frauen z.B. bestätigte sich in einer repräsentativen Studie in Deutschland (Müller, Schröttle 2004) der Zusammenhang zu Bildung und Sozialschicht nicht. Abhängigkeit von anderen Menschen (z.B. aufgrund körperlicher Einschränkungen oder fehlender finanzieller Ressourcen) gilt als eines der Risiken für Gewalt. Wer bereits früher in seinem Leben Gewalt erfahren hat, gilt als besonders gefährdet.

Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet zwischen gegen sich selbst gerichteter Gewalt, kollektiver Gewalt und interpersoneller Gewalt. Im Folgenden interessiert interpersonelle Gewalt. Sie kann entweder im familiären Umfeld bzw. in der Partnerschaft auftreten und ist dann überwiegend gegen Kinder, Frauen und ältere Menschen gerichtet. Weiterhin kann sie von Fremden oder eher flüchtig Bekannten ausgehen (Krug et al. 2002).

Gewaltformen

  • Körperliche Gewalt
    (z.B. Ohrfeigen, Faustschläge, Tritte, Würgen, Einsatz von Waffen) kann unterschiedliche Schweregrade haben. Sie kann auch dann potentiell lebensbedrohlich sein, wenn sie vergleichsweise harmlose Spuren hinterlässt. Im deutschen Strafrecht wird die Körperverletzung in den §§ 223 bis 231 StGB (Straftaten gegen die körperliche Unversertheit) geregelt.
  • Sexualisierte Gewalt
    umfasst z. B. nicht einverständliche Berührungen und erzwungene sexuelle Handlungen, Vergewaltigung oder Zwangsprostitution. Im deutschen Strafrecht werden die Strafttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den §§ 174 bis 184 StGB geregelt.
  • Vernachlässigung
    ist eine Gewaltform, die Kinder oder solche Erwachsene betrifft, die auf aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen auf Unterstützung und Pflege durch andere angewiesen sind. Bei älteren, pflegebedürftigen Menschen gehört auch
    Freiheitsberaubung (§ 2395 StGB) zu den Gewaltformen.
  • Psychische Gewalt
    (z.B. Demütigung, Drohung, Einschüchterung) tritt gerade bei famliärer Gewalt und Partnergewalt oft im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt auf. Im Kontext einer längeren Gewaltgeschichte kann psychische Gewalt manchmal Formen körperlicher Gewalt ersetzen, weil die Drohung körperlicher Gewalt im Raum steht.

Folgen von Gewalt

Gewalterfahrungen können weit reichende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Zu den direkten gesundheitlichen Auswirkungen gehören leichtere körperliche Verletzungen, wie Hämatome, Prellungen und Quetschungen, aber auch lebensbedrohliche Schäden, wie Frakturen im Kopf- und Gesichtsbereich oder innere Verletzungen, die ggf. eine langwierige medizinische Behandlung erfordern oder auch zu bleibenden Beeinträchtigungen führen. Indirekt können unspezifische Beschwerdebilder, wie z. B. unklare Schmerzzustände, in Folge von Gewalt auftreten. Psychische Folgen wie z.B. posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen, Esstörungen, Depressionen und Suizidalität sind häufige Gewaltfolgen.

Die Versorgung und Behandlung von Gewaltfolgen verursacht hohe Kosten in der Gesundheitsversorgung durch die Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer Versorgung (Butchart et al. 2008). Sozioökonomischen Folgen, z. B. veränderte familiäre oder soziale Beziehungen, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und damit verringerte Einkommensverhältnisse und Erwerbslosigkeit, verursachen weitere volkswirtschaftliche Kosten (Brzank 2009).